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  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

  • Die Entwicklung der Genfer Abkommen

    1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…

  • Genfer Abkommen leicht verständlich

    Inhaltsverzeichnis A. Eine kurze Einführung Die Entwicklung der Genfer Abkommen Der Grundsatz der Genfer Abkommen Benutzungshinweis B. Der Schutz der Zivilbevölkerung Wie muss die…

  • Auftrag des DRK

    Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil…

  • DRK-Generalsekretariat

    Adresse: DRK Generalsekretariat Carstennstr. 58 12205 Berlin Web: DRK.de Telefon: 030 85404 - 0 Telefax: 030 85404 - 450 E-Mail: DRK@DRK.de Wegbeschreibung zum DRK-Generalsekretariat Bei…

  • Ersticken

    Durch Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, beispielweise durch Insektenstiche und Ertrinken, besteht die Gefahr des Erstickens. Schnelles Handeln ist hier…

  • Wiederbelebung

    Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden. Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere…

  • Verkehrsunfall

    Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht: Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen…

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