DRK Ambulante PflegeFoto: A. Zelck / DRK-Service…

Ambulante Pflege

Manchmal benötigt man selbst oder eine nahestehende Person bei alltäglichen Dingen aufgrund von alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen oder Behinderungen vorübergehend oder auch längerfristig Unterstützung. Der ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. sorgt dafür, dass diese Hilfe zuhause in vertrauter Umgebung stattfinden kann. Gerne stellen wir Ihnen ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Unsere Sozialstationen in Nordwestmecklenburg

Unsere ambulanten Pflegedienste beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und Leistungen. Treten Sie am besten mit Ihrer DRK-Sozialstation vor Ort in Kontakt. Die Mitarbeitenden besprechen mit Ihnen gemeinsam ein passendes Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihren Bedarfen entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Ambulante Pflege Grevesmühlen

Ihre Ansprechpartnerin:

Jessica Steffen
Am Ploggensee 4
23936 Grevesmühlen

Tel.: 03881-7109876
Mobil: 0151-55027334
Fax: 03881- 7586113
E-Mail: sst-gvm(at)drk-nwm(dot)de

Ambulante Pflege Klützer Winkel

Ihre Ansprechpartnerin:

Annett Wiechmann
Klützer Str. 5b
23946 Boltenhagen

Tel.: 038825/ 22117
Fax: 038825/ 22100
sst-bhg(at)drk-nwm(dot)de

Ambulante Pflege Gadebusch

Ihre Ansprechpartnerin:

Simone Retsch
Erich-Weinert-Str. 29
19205 Gadebusch

Tel.: 03886/ 712808
Fax: 03886/ 715159
sst-gdb(at)drk-nwm(dot)de

Ambulante Pflege Neukloster/Wismar

Ihre Ansprechpartnerin:

Berith Kröger
Pernieker Str. 24
23992 Neukloster

Tel.: 038422/ 25328
Fax: 038422/ 587955
sst-nkl(at)drk-nwm(dot)de

Allgemeine Informationen zur ambulanten Pflege

Ambulanter Pflegedienst des DRKFoto: A. Zelck / DRK-Service GmbH
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
  • Menschen mit chronischen Krankheiten
  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen jeden Alters mit kurzzeitigem oder anhaltenden Pflegebedarf
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Wobei kann der ambulante Pflegedienst des DRK unterstützen?
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
Was sind körperbezogene Pflegemaßnahmen?

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Was versteht man unter Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
    Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden
    • aber noch nicht rehafähig sind
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
    Wann hat man Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.

    Weitere Fragen?

    Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Wenden Sie sich am besten direkt an die für Sie zuständige Sozialstation. Die Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

    Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

    Mit dem Fahrdienst bleiben Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen mobil und können am Leben teilhaben.

    Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

    Mit dem Fahrdienst bleiben Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen mobil und können am Leben teilhaben.