Schuldnerberatung

BürgerBahnhof
Am Bahnhof 1, 2. OG
23936 Grevesmühlen

Tel.: 03881 716304
Fax: 03881 7198051
E-Mail: kontakt(at)schuldnerberatung-nwm(dot)de

Büroöffnungszeiten:

Montag:         nach Vereinbarung
Dienstag:       9.00 - 12.00 Uhr
                       13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch:      9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr
                       13.00 - 16.30 Uhr
Freitag:           nach Vereinbarung

Beratungen erfolgen nur nach Terminvereinbarungen.

Die Schuldnerberatung NWM ist eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern – v. d. d. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales – und durch den Landkreis Nordwestmecklenburg finanzierte und gemäß der Insolvenzordnung anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für verschuldete und von Überschuldung bedrohte Privatpersonen aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Unsere Beratung ist kostenfrei. 

Unsere regelmäßigen Angebote

Erfassung der gesamten Schuldenlage und gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise

  • Forderungsüberprüfung
  • Verhandlung mit Gläubigern über Schuldennachlässe, Vergleiche, Ratenänderungen
  • Planung von Maßnahmen zur Ausgabensenkung
  • Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung
  • Beratung und Unterstützung zur Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Vermittlung weiterführender Hilfen

Schuldner- und Insolvenzberater
Thoralf Wecke

Am Bahnhof 1
23936 Grevesmühlen

Tel.:  03881 716304
Fax.: 03881 7198051

t.wecke(at)schuldnerberatung-nwm(dot)de

Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto

Mittels einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto kann gegenüber der Bank nachgewiesen werden, dass über den Grundfreibetrag (ab 01.07.2024: 1.500,00 EUR) hinausgehende Geldbeträge nicht von einer Pfändung erfasst sind, wenn Freibeträge aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen geltend gemacht werden können.

Mitzubringen sind:

  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN / BIC)
  • Geburtsurkunden der Kinder / Vaterschaftsanerkennungen
  • Heiratsurkunde bei Eheleuten
  • Nachweise über Kindergeldbezug (auch Kinderzuschlag) mittels Kontoauszug und Bescheid
  • Nachweise über geleistete Unterhaltszahlungen (Kontoauszug etc.)
  • Leistungsbescheide über laufende Sozialleistungen (ALG II, Grundsicherung etc.)
  • Leistungsbescheide über einmalige Sozialleistungen (z.B. Klassenfahrt, Wohnungserstausstattung, Babyerstausstattung etc.)
  • Schul- / Ausbildungs- / Studiennachweis bei über 18-jährigen Kindern
Hinweise zu unserem digitalen Informationsangebot

Unser Informationsangebot ist keine Rechtsberatung! Wir machen darauf aufmerksam, dass unsere Dokumente, Musterbriefe und Formulierungshilfen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Dokumentencenter
Externe, hilfreiche Links

Schuldner- und Insolvenzberaterin
Sabrina Seemann

Am Bahnhof 1
23936 Grevesmühlen

Tel.:  03881 716304
Fax.: 03881 7198051

s.seemann(at)schuldnerberatung-nwm(dot)de